Das übergeordnete Straßennetz von Berlin ist eine Kategorisierung der Straßen in Berlin. Die Maßnahmenhoheit im Hauptstraßennetz der Kategorien I bis IV liegt beim Land Berlin, analog zu Landesstraßen in anderen Bundesländern, während die Nebenstraßen von den Bezirken verwaltet werden.[Anm 1]
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) bündelt in Abteilung VI Verkehrsmanagement für das Land Berlin alle Stellen und Aktivitäten an einer zentralen Stelle, die den fließenden Verkehr auf dem Berliner Hauptstraßennetz regeln. Sie hat zum 1. Januar 2020 die Aufgaben der vormaligen nachgeordneten Behörde Verkehrslenkung Berlin (VLB) sowie der obersten Straßenverkehrsbehörde übernommen. Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke sind unter anderem für den ruhenden Verkehr und für den Verkehr auf Nebenstraßen zuständig.
Die aktuellen Verkehrsinformationen werden gesteuert über die Verkehrsinformationszentrale Berlin (VIZ), einem Bestandteil der SenUVK. Betrieben wird die VIZ von der VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Siemens Mobility. Die Straßenbauplanung im übergeordneten Straßennetz folgt den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) und ist in dem eigenen StadtentwicklungsplanStEP Verkehr festgehalten. Der aktuelle Stadtentwicklungsplan Verkehr liegt seit dem 29. März 2011 vor und betrifft den Bestand und die Planung des Straßennetzes bis 2025.[1]
Die zugeordneten Straßen im übergeordneten Straßennetz Berlins stehen im von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen herausgegebenen Geoportal Berlin (FIS-Broker) bereit. Darin sind die Straßenstücke nicht zu übergeordneten Verkehrswegen mit eigener Nummerierung zusammengefasst, sondern verbleiben als etwa 40.000 Einzeldatensätze.
Grundlage der Einstufung sind die Verbindungsfunktionsstufen, die sich aus den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN oder RAS-N) ableiten. Berlin weist eine multizentrische Struktur auf, die ihrem historischen Wachstum entsprechend der Eingemeindungen folgt, die 1920 teilweise selbst Großstädte waren. Die Zentrumsstruktur ist in einem eigenen Stadtentwicklungsplan Zentren aufgeführt. In Abhängigkeit von der Verbindung dieser Zentren und Unterzentren miteinander werden dem Hauptstraßennetz entsprechende Verbindungsfunktionsstufen zugewiesen. Aus Verbindungsfunktion und Verkehrswegekategorie folgt ein hierarchischer Knotenplan mit verschiedenen Stufen.[2]
Kategorie I großräumige Straßenverbindung:
sind Verbindungen zwischen Oberzentren in der Region und den Zentrumsbereichen Mitte und City West
Kategorie II übergeordnete Straßenverbindung:
nach RAS-N als überregionale/regionale Straßenverbindungen definiert sind Verbindungen von bezirklichen Hauptzentren und besonderen Mittelzentren, Anbindungen dieser Zentren an die Straßen der Stufe I, Anbindungen von Verbindungspunkten des großräumigen Verkehrssystems (Flughäfen, Fernbahnhöfe, Häfen) oder Verkehrsstärken mit mehr als 50.000 Kfz/Tag.
Kategorie III örtliche Straßenverbindung:
nach RAS-N als zwischengemeindliche Straßenverbindung definiert, sind Verbindungen von sonstigen Mittelzentren und Unterzentren oder Ortsteilen mit den Haupt- und besonderen Mittelzentren, Verbindungen zwischen den sonstigen Mittelzentren und Unterzentren oder Ortsteilen, Anbindungen von Verknüpfungspunkten des regionalen Verkehrssystems (Regionalbahnhöfe, P+R-Anlagen), Straßen mit Verkehrsstärken von mehr als 25.000 Kfz/Tag.
Kategorie IV Ergänzungsstraßen:
nach RAS-N als flächenerschließende Straßenverbindungen bezeichnet, sind Anbindungen und Erschließungen von Wohn- und Gewerbegebieten sowie Industriegebieten und solche mit Aufnahme des straßengebundenen ÖPNV (Straßenbahn, Bus)
In der Berliner Straßenliste ist eine „StEP-Kategorie V“ (Nebenstraßen, als „nicht kategorisiert“) für sonstige, nicht für den Stadtentwicklungsplan einsortierte gewidmete Straßen aufgenommen. Außer diesen für Zuständigkeiten beim Straßenbau, die kommunalen Pläne und ihre Bedeutung im Verkehrssystem geschaffenen Kategorien des Berliner Systems besteht eine Klassierung der Berliner Straßen im „Regionalen Bezugssystem“ (RBS) des FIS-Broker Landeskartenwerks Berlin, die dem OKSTRA-System untergeordnet sind.[3]
Straßenklassifizierung gemäß RBS: beispielsweise STRA (Straße), PSTR (Privatstraße), STFO (Forststraße), VWEG (Verbindungsweg), PLAT für Plätze. Da weitere Objekte im RBS erfasst sind gibt es Klassen wie Park (PARK), Grünanlage (GRAL), Kleingartenanlage (KGA), Brücken (BRUE), Forstamt (FOAM) oder Fußweg (FUWE).
Für die Anpassung an die bundesweite OKSTRA-Systematik sind Berlins Straßen zusätzlich mit OKSTRA-Klassen aufgeführt. Zu dieser Unterteilung gehören solche wie A für Autobahn, B für Bundesstraßen, G für Gemeindestraße, F für Fußgängerobjekte (hier auch Parks), P für Privatflächen (wie KGA) und insbesondere die Klassen N und X für bei bestimmten Planungen ausgenommene Objekte.[4][5][6][7]
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörden sind zuständig für Nebenstraßen im untergeordneten Straßennetz. Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) ist grundsätzlich die Verkehrslenkung Berlin zuständig.[8] Die Straßenverkehrsbehörde handelt in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Straßenbaubehörde (Tiefbauamt) und dem Verkehrsdienst der zuständigen Polizeidirektion.
Der erste Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr 1.0) wurde in den Jahren 2001 bis 2003 erarbeitet (mit Fortschrittsberichten Januar 2006 und Juni 2008) und besaß einen Zielhorizont 2015. Seitdem ist die Menge des Straßenverkehrs in Berlin rückläufig. Veränderungen im übergeordneten Straßennetz der Kategorie I und II erfolgten nur infolge neuer Bundeswege wie der Verlängerung der A 113 nach Adlershof (2004) und Schönefeld (2008).
Der zweite Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr 2.0) wird wenige Anpassungen in den höheren Kategorie bewirken – dazu gehört die im Bau befindliche Verlängerung der A 100 über das Ostkreuz hinaus, die geplante Straßenverbindung vom vorhandenen Anschluss an die B 2 zum Knotenpunkt Alt-Karow / Bahnhofstraße in Karow-Nord, sowie das in der Planung befindliche Mittelstück Tangentiale Verbindung Ost zwischen Wuhlheide und B 1/B 5.
Im Folgenden findet sich ein Verzeichnis der Berliner Straßen in dieser Kategorie. Der Großstadtsituation entsprechend führen manche dieser Verkehrswege durch mehrere Ortsteile. Andererseits besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Straßenname und Kategorisierung, sodass manche der aufgeführten Straßen nur auf einem Teil zur entsprechenden Kategorie gehören.
Im Folgenden findet sich ein Verzeichnis der Berliner Straßen in dieser Kategorie. Der Großstadtsituation entsprechend führen manche dieser Verkehrswege durch mehrere Ortsteile. Andererseits besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Straßenname und Kategorisierung, sodass manche der aufgeführten Straßen nur auf einem Teil zur entsprechenden Kategorie gehören. Örtlich getrennte Straßenzüge, die in dieser Kategorie genannt sind, wurden mit unterscheidender Ortsteilangabe mehrfach in die Liste aufgenommen. Die Verkehrsplanung des Straßenentwicklungsplans wurde 2011 zum bestehenden Netzes gefasst, in der Planung 2025 ist die für die nächsten Jahre zu erwartende Auslastung bedacht. Mit den aktuellen Änderungen am Straßennetz durch Aus- und Neubau an und um Straßen werden die Kategorien aktuell angepasst.[10]
↑Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: Zahlen und Fakten zum Verkehr – Mobilität der Stadt – Berliner Verkehr: Kfz-Verkehr: „Das Berliner Straßennetz hat eine Gesamtlänge von rund 5.400 km. Die Steuerung dieses sehr komplexen Systems bedarf einer sorgfältigen Planung, damit der für die Stadt notwendige Kfz-Verkehr möglichst störungsfrei, aber auch stadtverträglich abgewickelt werden kann. Straßenneubauten der letzten Jahre wurden begleitet von regulierenden Maßnahmen wie der Ausweisung von Tempo 30 nachts an ausgewählten Abschnitten der Hauptverkehrsstraßen und der Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt. In Berlin gibt es richtungsbezogen 164 km Hauptverkehrsstraßen, an denen aus Lärmschutzgründen nachts Tempo 30 gilt. Hinzu kommen weitere 372 km, an denen meist aus Sicherheitsgründen Tempo 30 tagsüber gilt. Damit sind 17 Prozent des Berliner Hauptstraßennetzes, zumindest zeitweise, auf 30 km/h begrenzt.“